Beitritts-Erklärung

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Ich beantrage die Mitgliedschaft im Hausverein der Versicherungskaufleute Deutscher Ring e.V.:


Persönliche Daten:

Name:
Vorname:
Geb.-Datum:
Tel.:
Wohnort:
Fax:
PLZ:
Straße/Nr.:
Mailadresse:
   



Berufliche Daten

Landesdirektion Nr.:
Vertriebsdirektion Nr.:

 

Berufsbezeichnung/Position/Titel:

Derzeitige Stellung:

Vertrag mit dem Deutschen Ring seit: (Datum Eintritt beim Deutschen Ring)

Agenturbüro: Ja Nein

wenn ja:

Agenturmodell:


Ihre Produktion im letzten Jahr:



Meine Bankverbindung:

BLZ:
Institut:
Konto:
 

 

 







Beitragsstruktur

Die Beitragsstruktur richtet sich im weitesten Sinne nach den Einnahmen bzw. den Vorjahreserfolgen. Der Hausverein ist sich sehr wohl darüber im klaren, dass Vorjahreserfolge auch Ausreißer, also auch Ausnahmen sein können. Eine andere Art der Ermittlung ist jedoch nicht möglich, da dem Hausverein lediglich die Produktions- und Geschäftserfolge aufgrund der Produktionslisten vom Deutschen Ring zur Verfügung stehen. Bepro-Einnahmen, Bonifikationen, Agenturkosten und ähnliches können daher aus logischen und nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Einstufung in die jeweilige Beitragsstufe richtet sich also nach den Produktionsergebnissen des Vorjahres und der jeweiligen Vereinsmitgliedschaft.

Beitragseinstufungen (gültig ab 2009)

1. Selbstständige Mitarbeiter :

Beitragsstufen:

Stufe 1 - EUR 140,- p.a.
(Mitglieder mit einer Vorjahresproduktion bis 750 Einheiten)
Stufe 2 - EUR 180,- p.a.
(Mitglieder mit einer Vorjahresproduktion von 750 - 1500 Einheiten)
Stufe 3 - EUR 210,- p.a.
(Mitglieder mit einer Vorjahresproduktion ab 1500 Einheiten)


Für neue selbstständige Mitarbeiter des Deutschen Ring gilt folgende Beitragsregelung:
Bei Eintritt im ersten Jahr ihrer Tätigkeit ist die Mitgliedschaft für 12 Monate beitragsfrei.



2. Fördermitglieder :
Für Pensionäre, Angestellte, Innendienst- und Führungskräfte,
gilt ein Förderbeitrag von EUR 90,- p.a.
Für Auszubildende gilt für die Dauer der Ausbildung
ein verringerter Förderbeitrag von EUR 30,- p.a.


Der Beitrag berechnet sich pro Kalenderjahr. Beim unterjährigen Eintritt in den Verein wird je 1/12 vom Eintrittsmonat berechnet und als Beitrag zu Grunde gelegt. Beitragserhöhungen beschließt die Mitgliederversammlung, der Beschluss ist für jedes Mitglied bindend. Ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht hieraus nicht. Sonderumlagen, die aus wichtigem Grund die Mitgliederversammlung beschließt, gelten ebenfalls für jedes Mitglied, individuelle Widersprüche, sind von vornherein ausgeschlossen. 

Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich im Januar fällig und wird per Lastschrift vom Hausverein eingezogen. Ab 2008  ist auf Antrag auch die halbjährliche Zahlungsweise per 01.01 und per 01.07 möglich. Voraussetzung ist die Teinahme am Lastschriftverfahren, es wird ein Zuschlag von 5% erhoben. Anderweitige Zahlungsformen sind unerwünscht und nur in Ausnahmen möglich. Hierfür erhebt der Hausverein eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von einmalig EUR 8,- jährlich. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass das Konto die entsprechende Deckung aufweist, so dass die Lastschrift eingelöst wird. Die Informationsverpflichtung bei Bankänderungen, Adress- oder Namensänderungen sowie das Ausscheiden beim Deutschen Ring und eine etwaige Kündigung beim Hausverein obliegt dem jeweiligen Mitglied. Für jede Mahnung erhebt der Hausverein eine Gebühr von EUR 5,-,  Bankkosten sind vom Mitglied zu ersetzen

Das Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft besteht jährlich und muss 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich, per Einschreiben, der Bundesgeschäftsstelle mitgeteilt werden. Erfolgt dieses nicht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Der Hausverein behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung und anschließender Mahnung des Mitgliedsbeitrages, diesen notfalls gerichtlich einzuklagen. Die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten trägt das jeweilige Mitglied.

Stand Januar 2009 - Hausverein der Versicherungskaufleute Deutscher Ring e.V.

Eintrittserklärung (PDF)