Beitritts-ErklärungFüllen
Sie bitte alle Felder vollständig aus oder drucken Sie sich das Formular (PDF) am Ende dieser Seite aus
|
BeitragsstrukturDie
Beitragsstruktur richtet sich im weitesten Sinne nach den Einnahmen
bzw. den Vorjahreserfolgen. Der Hausverein ist sich sehr wohl
darüber im klaren, dass Vorjahreserfolge auch
Ausreißer, also auch Ausnahmen sein können. Eine
andere Art der Ermittlung ist jedoch nicht möglich, da dem
Hausverein lediglich die Produktions- und Geschäftserfolge
aufgrund der Produktionslisten vom Deutschen Ring zur
Verfügung stehen. Bepro-Einnahmen, Bonifikationen,
Agenturkosten und ähnliches können daher aus
logischen und nachvollziehbaren Gründen nicht
berücksichtigt werden. Die Einstufung in die jeweilige
Beitragsstufe richtet sich also nach den Produktionsergebnissen des
Vorjahres und der jeweiligen Vereinsmitgliedschaft. |
|
1.
Selbstständige Mitarbeiter : Beitragsstufen: |
|
|
|
|
|
Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich im Januar fällig und wird per Lastschrift vom Hausverein eingezogen. Ab 2008 ist auf Antrag auch die halbjährliche Zahlungsweise per 01.01 und per 01.07 möglich. Voraussetzung ist die Teinahme am Lastschriftverfahren, es wird ein Zuschlag von 5% erhoben. Anderweitige Zahlungsformen sind unerwünscht und nur in Ausnahmen möglich. Hierfür erhebt der Hausverein eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von einmalig EUR 8,- jährlich. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass das Konto die entsprechende Deckung aufweist, so dass die Lastschrift eingelöst wird. Die Informationsverpflichtung bei Bankänderungen, Adress- oder Namensänderungen sowie das Ausscheiden beim Deutschen Ring und eine etwaige Kündigung beim Hausverein obliegt dem jeweiligen Mitglied. Für jede Mahnung erhebt der Hausverein eine Gebühr von EUR 5,-, Bankkosten sind vom Mitglied zu ersetzen Das
Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft besteht
jährlich und muss 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres
schriftlich, per Einschreiben, der Bundesgeschäftsstelle
mitgeteilt werden. Erfolgt dieses nicht, verlängert sich die
Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Der Hausverein
behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung und
anschließender Mahnung des Mitgliedsbeitrages, diesen
notfalls gerichtlich einzuklagen. Die hieraus entstehenden
zusätzlichen Kosten trägt das jeweilige Mitglied. |
| Eintrittserklärung (PDF) |